Die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung betrifft grundsätzlich Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder solche, die steuerliche Pflichten nach deutschem Recht erfüllen müssen. Da Rufschmiede LLC als US-Unternehmen nicht der deutschen Umsatzsteuerpflicht unterliegt und keine in Deutschland steuerpflichtigen Umsätze generiert, fällt sie nicht unter diese Regelung.
Laut § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind nur Unternehmer mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form gemäß den gesetzlichen Anforderungen auszustellen. Da Rufschmiede LLC in den USA ansässig ist, entfällt diese Pflicht.